Eigenverwaltung / Schutzschirm

Die Eigenverwaltung und das sogenannte Schutzschirmverfahren sind mittlerweile bedeutende Instrumente zur Sanierung eines Unternehmens und finden in der Praxis zunehmend Anwendung. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Antragsvoraussetzungen und dem Umfang der Rechte, die den beteiligten Gruppen eingeräumt werden.

Beide Varianten haben zum Ziel, das Unternehmen zu erhalten und fortzuführen. Sie ermöglichen es dem Unternehmen, ein Insolvenzverfahren unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters durchzuführen und die erforderlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen „in eigener Regie“ umzusetzen.

Die Verwaltungs- und Vertretungsbefugnis, die in einem Regelinsolvenzverfahren spätestens mit Eröffnung des Verfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht, verbleibt in diesem Falle bei der Geschäftsleitung des schuldnerischen Unternehmens.

Die Durchführung der Eigenverwaltung ist auch mit zahlreichen Pflichten verbunden, die sich unmittelbar aus der Insolvenzordnung ergeben. Für die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens in Eigenverwaltung ist daher zwingend eine insolvenzrechtliche Begleitung erforderlich.

DRESEN MALL berät bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Vorbereitung und der Durchführung dieser Verfahren.

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Risiken erkennen, Chancen ergreifen

Die aktive Unterstützung in schwierigen Situationen und die Überwindung von wirtschaftlichen Schieflagen zählt zu unseren Kernkompetenzen.

Wir verstehen uns als Sparringspartner um schnelle, zielgerichtete und effektive Maßnahmen zu ergreifen und gemeinsam mit dem Unternehmen bestmögliche Lösungen zu finden. Mit unseren Erfahrungen aus zahlreichen Restrukturierungsprojekten sowie einem systematischen und erprobten Ansatz ermöglichen wir es Risiken früh zu erkennen und Chancen zur Überwindung von wirtschaftlichen Herausforderungen pragmatisch zu nutzen.

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