Insolvenzplan

Die Erstellung und Durchführung eines Insolvenzplans kann unter gewissen Voraussetzungen ein geeignetes Instrument zur Sanierung und damit zum Erhalt des bestehenden Rechtsträgers sein.

Er sieht vor, dass das Unternehmen in seiner bisherigen Form erhalten bleibt und schreibt fest, in welchem Umfang die Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten. Wichtig ist hierbei, dass sich die Gläubiger insgesamt nicht schlechter stellen als bei einer Verwertung des Schuldnervermögens im sogenannten Regelverfahren.

Die Erstellung eines Insolvenzplans ist rechtlich sehr anspruchsvoll und bedarf daher in jedem Fall kompetenter rechtlicher Beratung und Unterstützung. Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Insolvenzrechtsexperten begleiten wir Unternehmen auch in dieser Phase einer Sanierung.

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Risiken erkennen, Chancen ergreifen

Die aktive Unterstützung in schwierigen Situationen und die Überwindung von wirtschaftlichen Schieflagen zählt zu unseren Kernkompetenzen.

Wir verstehen uns als Sparringspartner um schnelle, zielgerichtete und effektive Maßnahmen zu ergreifen und gemeinsam mit dem Unternehmen bestmögliche Lösungen zu finden. Mit unseren Erfahrungen aus zahlreichen Restrukturierungsprojekten sowie einem systematischen und erprobten Ansatz ermöglichen wir es Risiken früh zu erkennen und Chancen zur Überwindung von wirtschaftlichen Herausforderungen pragmatisch zu nutzen.

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